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Kircheneintritt

Sie überlegen in die evangelische Kirche einzutreten oder wieder einzutreten? Das können Sie ganz unkompliziert in dem Pfarramt, das für Sie zuständig ist oder in den unterschiedlichen "Kirchenläden" die von der evangelischen Kirche in verschiedenen Städten betrieben werden. Oder nehmen Sie Kontakt mit der für Sie zuständigen Pfarrerin oder den zuständigen Pfarrer auf. Ein Gespräch genügt - in dem Sie Ihre Erwartungen, Wünsche und Überlegungen, die zu diese Schritt geführt haben, äußern. Kirchensteuer müssen Sie nicht rückwirkend zahlen. Die Kirchengemeinde oder der Kirchenladen übernimmt die weiteren Formalitäten für Sie.

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